Bewerbung

Der sechssemestrige Studiengang Bachelor Dental Hygiene (BA) ist aufgrund der besonderen Arbeitsvoraussetzungen und der Zulassungsvoraussetzungen vor allem auf die Zielmärkte Deutschland, Schweiz und Italien ausgerichtet.

Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen nach § 63 des österreichischen Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, d.h. entsprechend § 64 UG die „allgemeine Universitätsreife“, ein „europäisches Maturazeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate)  nachweisen. Studienvoraussetzung ist darüber hinaus eine fachspezifische berufliche Qualifikation mit Berufserfahrung. Hierfür zählt eine abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz/Prophylaxe-Assistenz (oder eine vergleichbare Qualifikation, z.B. ZMF) mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis.

Alle Bewerber*innen ohne Universitätsreife werden zu einer Studienberechtigungsprüfung an die Danube Private University (DPU) eingeladen. Die Prüfung umfasst einen Aufsatz aus dem Fachbereich, einen schriftlichen Single-Choice-Test in Chemie, Biologie und Psychologie sowie ein Interview der Kandidat*innen durch Mitglieder der Prüfungskommission zu einem Fachbereich aus der zahnmedizinischen Assistenz. Zur Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung werden Lernunterlagen zur Verfügung gestellt und Tutorien an der DPU abgehalten.

Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Note des Reifezeugnisses steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte Berwerber*innen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine ethische Motivation der angestrebten Qualifikation verankert ist und die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen, Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln. Ausländische Studienbewerber*innen, zum Beispiel aus der EU, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENIC-NARIC-Bedingungen Chancengleichheit. Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.

1. Stufe:
Mit der Übersendung der Bewerbungsmappe erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung der Formalitäten analog des Universitätsgesetzes nach §§ 63/64 UG 2002 zum Bachelorstudium Dental Hygiene (BA):

  • vorläufiges Anmeldeformular,
  • Lebenslauf mit Passfoto,
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz/Prophylaxe-Assistenz (oder vergleichbare Qualifikation, z.B. ZMF),
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in diesem Beruf,
  • beglaubigte Kopie des Reifeprüfungszeugnisses*,
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf dem Niveau B2**.

* Liegt die Allgemeine Hochschulreife nicht vor, so ist die erfolgreiche Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung an der DPU als Zulassungsvoraussetzung zum Studium erforderlich.

**bei Studienbewerber*innen aus dem Ausland.

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: Danube Private University (DPU), Steiner Landstraße 124, 3500 Krems an der Donau ein, Österreich. Gerne können diese auch vorab per E-Mail an Anita.Wimmer@DP-Uni.ac.at eingereicht werden.

2. Stufe:
Nach positiver Begutachtung der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Einladung zu einem schriftlichen Aufnahmetest (Single Choice), einem persönlichen Einzelinterview und einer praktischen Prüfung (diese kann bei entsprechenden Praxis-Nachweisen erlassen werden) an der DPU.

Schwerpunkt der schriftlichen Prüfung sind Art und Umfang von Kenntnissen aus den Arbeitsprozessen Prävention, Ressourcen und Prozessmanagement sowie Wissenstransfer.

Im Interview sollen die persönliche Reife, die Motivation zur Berufswahl, das Kommunikationsverhalten, die Fähigkeit zum Konfliktmanagement und die soziale Kompetenz der Bewerber*innen exploriert werden.

Im Rahmen der praktischen Prüfung am Phantom können die manuellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Behandlungsprozesses beurteilt werden.

3. Stufe:
Die Prüfungskommission erstellt eine Rangliste aller Bewerber*innen und gibt dem Rektorat der DPU entsprechend der jährlichen Aufnahmekapazität die Zahl und Daten der geeigneten Bewerber*innen zur Studienplatzvergabe bekannt.

Anrechnung von extern erbrachten Leistungen

Die Aufnahmekommission kann bereits erworbene Bildungsleistungen anrechnen, sofern der Erwerb der Schlusskompetenz gewährleistet ist. Zur Anrechnung können Leistungen gebracht werden, die an einer anerkannten europäischen Hochschule oder einer Fortbildungsinstitution einer Zahnärztekammer erlangt worden sind.